Blow Molder Sale UG

Allgemeine Bedingungen Nr. 2020.1

für An- und Verkauf sowie Lieferung
- neuer Maschinen und Zubehör (1)
- gebrauchter Maschinen und Zubehör (2)

» (1) Für Neumaschinen und Zubehör des Fabrikats „Flexblow“ der Firma Terekas UAB, Kretinga/Litauen, gelten die Allgemeinen Bedingungen der Firma Terekas – www.flexblow.com

» (2) Für Gebrauchtmaschinen und Zubehör

Angebot, Verkaufsabschluss, Salvatorische Klausel
1. Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung aller Vertragspartner.
2. Alle Informationen sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art werden nur durch eine Auftragsbestätigung verbindlich.
3. Maschinen, die durch Verkaufsagenten oder Dritte angeboten werden und die am Standort des abgebenden Verkäufers aufgestellt sind, dürfen nicht direkt vom Kaufinteressenten oder einem Vertreter dessen unter Umgehung des Anbieters erworben werden. Andernfalls hat der Erwerber die Provision des Anbieters zu erstatten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit eine Klausel unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Empfohlen wird eine Besichtigung der gebrauchten Maschine durch einen Sachverständigen.

Lieferungspflicht
1. Lieferpflichten beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und des vereinbarten Zahlungseinganges.
2. Die Haftung durch Ereignisse höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Sollten sich Lieferzeiten durch Höhere Gewalt verlängern, muss der Lieferer alle Vertragspartner unverzüglich benachrichtigen und den neuen Liefertermin abstimmen.

Zahlung
1. Verspätete Zahlung führt zu Lieferverzögerungen. Es werden Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der LZB berechnet.

2. Die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers, die vom Verkäufer bestritten werden, ist ausgeschlossen.

Lieferzeit
1. Die Lieferfrist ist einzuhalten und verbindlich. Sollten sich Veränderungen ergeben, sind diese mit allen Vertragspartnern abzustimmen.

2. Verzögert sich der Versand der Ware infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm etwaige Lagerkosten, die der Verkäufer nachzuweisen hat, in Rechnung gestellt. Der Verkäufer ist berechtigt, über die Ware nach Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig zu verfügen.

Versicherung
1. Mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Verkäuferlagers, geht die Gefahr an den Käufer über. Auf Wunsch des Käufers kann auf seine Kosten die Ware durch den Verkäufer oder den Verkaufsagenten gegen Transportschaden versichert werden.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer oder der Verkaufsagent die Ware auf Kosten des Käufers gegen Schäden versichern.

3. Teillieferungen sind nur nach Absprache zulässig.

Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.

2. Der Käufer darf die unbezahlte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung einem Anderen übereignen.

3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer – nach Mahnung – zur Rücknahme berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

Gewährleistung
Gebrauchte Maschinen und Zubehör werden in der Regel ohne Gewähr verkauft. Wir empfehlen deshalb, die Ware vor Vertragsabschluss besichtigen zu lassen. Bei Neumaschinen/Neuware wird die Garantie explizit ausgewiesen.

Schutzrechte
Der Verkäufer gewährleistet, dass die Liefergegenstände frei von Rechten Dritter sind.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg.